Verwalten von Mietwohnhäuser

HausverwalterInnen sind hier der quasi verlängerte Arm des oder der Hauseigentümer. Hier steht die Abwicklung der Agenden mit den Mietern, die Erhaltung und auch die Verbesserung des Gebäudes und der Mietgegenstände im Fokus. Maßgeblich hierfür sind die Bestimmungen des Mietrechtgesetzes (MRG), des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes (HeizKG) und des ABGB. Bei der Tätigkeit mit Mietwohnungen geht es mehr um die Einhebung der Mieten, Betriebskosten und dem Schriftverkehr mit Eigentümern und Mietern.

Beispielsweise muss sich die Verwaltung um folgendes kümmern:

Die Organisation der ordnungsgemäßen Erhaltung und Bewirtschaftung des Objektes

Die Organisation der Mietangelegenheiten

Das Rechnungswesen

Die Organisation der ordnungsgemäßen Erhaltung und Bewirtschaftung des Objektes;

  • Die Kontrolle über den Zustand des Hauses
  • Die technische und wirtschaftliche Betreuung des Hauseigentümers;
  • Laufende Instandhaltungsmaßnahmen an der Liegenschaft und die Beauftragung von notwendigen Reparaturen;
  • Die Zahlung von Rechnungen für Müllabfuhr, Wasser, Schädlingsbekämpfung, Versicherung, Reinigung usw.
  • Die Überwachung des bestehenden Versicherungsschutzes für die Liegenschaft;
  • Die Abwicklung von Versicherungsschäden;
  • Der Abschluss und die Kündigung von Hausbesorgerverträgen, bzw. Abschluss von Werkverträgen;
  • Die Laufende Lohnverrechnung der Hausbesorger und Hausbetreuer;

Die Organisation der Mietangelegenheiten

  • Die Erstellung, Abschluss und Vergebührung von Mietverträgen;
  • Die Verwaltung der Kautionen;
  • Die Übergabe und Übernahme von Bestandsflächen;
  • Die Erstellung der Mietzinsvorschreibung;
  • Das Mietzinsinkasso;
  • Das Mahnwesen;
  • Die Vorbereitung, Koordination und Beauftragung eines Anwalts bei Mietzins- und Räumungsklagen vor Gericht;
  • Die Aufnahme und Behandlung von Mieteranliegen;
  • Die Schlüsselverwaltung;

Das Rechnungswesen

  • Die Kalkulation und Vorschreibung von Mietzinsen und Betriebskosten, nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
  • Die Einhebung und Anlage von Kautionen;
  • Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung;
  • Die Erstellung der Jahresabrechnung;
  • Die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung;
  • Die Erstellung der Hauptmietzinsabrechnung
  • Die laufende Lohnverrechnung der Hausbesorger und Hausbetreuer
  • Die steuerliche Gebarung mit dem Finanzamt;

Mit diesem „Full-Time-Job“ entlasten Hausverwalter tausende Zinshaus- oder Mietshauseigentümer. Von der Reinigung bis hin zur Wartung der technischen Geräte ist die Hausverwaltung Ansprechpartner. Viele Eigentümer entscheiden sich deshalb für einen professionellen Immobilienverwalter.