Wie sind meine Zahlungen abgesichert

Das Bauträgervertragsgesetz kennt mehrere Varianten zur Absicherung des Kunden, häufig wird dabei dar Ratenplan B nach § 9 und 10 BTVG verwendet. Dabei muss ein Sachverständiger vor Ort den Baufortschritt entsprechend bestätigen, erst dann erhält der Bauträger den jeweiligen Anteil der Kaufsumme. Das sind

  • 10% bei Baubeginn
  • 30% bei Fertigstellung von Rohbau und Dach
  • 20% bei Fertigstellung der Rohinstallationen
  • 12% bei Fertigstellung von Fassade und Fenstern
  • 17% bei Übergabe
  • 9 % bei Fertigstellung der Gesamtanlage
  • 2% nach Vorlage einer entsprechenden Bankgarantie zur Absicherung vor möglichen Mängeln