Beim Verkauf einer Immobilie geht es immer um viel Geld. Daher ist es wichtig mit höchster Verantwortung zu handeln. Es benötigt ein spezielles Immobilien Know-How und es sind die Interessen der jeweiligen Beteiligten entsprechend zur würdigen. Die Dienstleistungen des/der ImmobilienmaklersIn spart Ihnen viel Zeit und Mühe.
Bei einem Verkauf einer Immobilie sind folgende Maßnahmen zu tätigen:
Ermittlung des marktfähigen Preises
Vermittlungsauftrag abschließen
Erhebung und Prüfung aller objektrelevanter Unterlagen
Umfassende Informationsplichten
Erstellung eines Marketingkonzeptes und Vermarktung der Immobilie
Gespräche mit den Interessenten und Qualifizierung der Interessenten
Besichtigung mit qualifizierten Interessenten
Für eine erfolgreiche Vermarktung der Immobilie ist es wichtig den richtigen Preis zu ermitteln. Der Immobilienmakler hat mehrere Möglichkeiten den Preis zu bestimmen. Die Preise die auf Immobilienplattformen angegeben sind, sind nicht unmittelbar und ohne nähere Prüfung relevant für den Preis Ihrer Immobilie. Studien zeigen, dass Objekte die mit einem zu hohen Preis angeboten werden, eine wesentlich längere Vermarktungsdauer erforderlich machen und der Kaufpreis unter jenem liegt, der bei einem marktüblichen Preisangebot erzielt wurde.
Für eine erfolgreiche Vermittlung Ihre Immobilie empfiehlt sich einen befristeten Alleinvermittlungsauftrag zu unterfertigen. Hier verpflichtet sich der Immobilienmakler/in entsprechende Maßnahmen zu unternehmen. Standesgemäß wird er Ihnen periodisch einen Nachweis über seine Tätigkeiten übermitteln. Ein Anspruch auf Provision besteht nur dann, sofern der Verkauf der Immobilie rechtswirksam abgeschlossen wurde.
Für einen problemlosen Verkauf ist es erforderlich die jeweiligen Unterlagen zu erheben und diese auch zu prüfen. Bevor der Verkauf beginnt ist es erforderlich, dass allfällig offene Punkte abgeklärt werden.
Im Zuge der Objektaufnahme werden entsprechende Fotos, 3 D Aufnahmen und bei bestimmten Objekten Drohnenaufnahmen gemacht.
Sofern sich aus den Unterlagen Unklarheiten ergeben oder sofern bei der Objektaufnahme Schäden festgestellt werden, werden diese mit dem Kunden vorab besprochen und die weitere Vorgehensweise festgelegt. Weiters wird auf die allgemeinen steuerlichen Bestimmungen bei einem Immobilienverkauf hingewiesen.
Aufgrund der Objektgegebenheiten werden die jeweiligen Zielgruppen, die für das gegenständliche Objekt in Frage kommen, bestimmt.
Abhängig vom Objekt und abhängig von der Zielgruppe wird ein entsprechendes Expose mit Unterlagen erstellt und ein Marketingkonzept erstellt. Im Rahmen dieses Marketingkonzeptes werden entsprechende Inserate in den geeigneten Printmedien geschalten, das Objekt auf entsprechende Immobilienplattformen präsentiert und weitere Marketingmaßnahmen unternommen.
Bei den Gesprächen mit den Interessenten ist es wichtig den Bedarf zu erheben. Es ist weiters wichtig bereits im Gespräch zu ermitteln, ob die gegenständliche Immobilie dem Bedarf entspricht und ob die Immobilie auch finanzierbar ist. Gerade die verschärften Kreditrichtlinien seit 01.08.2022 machen es erforderlich bereits vorab die Finanzierbarkeit zu besprechen. Die ImmobilienmaklerInnen wissen wie mit dem Thema umzugehen ist und unterstützen den Interessenten bei der Finanzierung.
Der seriöse Immobilienmakler wird nur mit qualifizierten Interessenten das jeweilige Objekt besichtigen. Dies spart dem VerkäuferIn aber auch dem InteressentenIn viel Zeit und Mühe.
Bei konkretem Interesse wird der ImmobilienmaklerIn die jeweiligen Verhandlungspunkte besprechen. Im Besonderen stehen der Kaufpreis, die Kaufpreiszahlung, die Treuhandabwicklung, die Übergabe und sonstige Vertragsdetails zur Diskussion.
Sofern die Verhandlungen zu einer Einigung führen, wird der ImmoblienmaklerIn ein spezifisches Kaufanbot für die gegenständliche Immobilie erstellen, welches vom Käufer unterfertigt wird. Bei rechtzeitiger Annahme durch den/die Verkäuferin ist das Kaufanbot für beide Parteien verbindlich.
Sofern von beiden Parteien das Kaufanbot unterfertigt wurde, wird der Immobilienmakler das Kaufanbot und die entsprechenden Unterlagen dem Vertragserrichter und Treuhänder übermitteln. Nach der Vertragserstellung wird der ImmobilienmaklerIn die Übereinstimmung mit dem Kaufanbot vor Unterfertigung nochmals prüfen..
Sobald der Kaufvertrag allseitig unterfertigt wurde und die Zahlung des Kaufpreises auf das Treuhandkonto erfolgt ist, wird der ImmobilienmaklerIn der Übergabe des gegenständlichen Objektes koordinieren. Bei der Übergabe wird der ImmobilienmaklerIn ein Protokoll erstellen, eine entsprechende Fotodokumentation machen und das Protokoll und die Fotodokumentation den Beteiligten übermitteln.