ImmobilienmaklerInnen sind gewerblich genau geprüft und zur größten Sorgfalt verpflichtet. Im Gegensatz zum „Privatgeschäft“ kannst du dir bei einer geprüften ImmobilienmaklerIn sicher sein, dass dich keine bösen Überraschungen erwarten. Sieh dir an welche Punkte zu dieser Sicherheitsgarantie beitragen:
Der Beruf der ImmobilienmaklerInnen ist ein reglementiertes Gewerbe. Demnach muss ein Befähigungsnachweis erbracht werden, um diesen Beruf ausüben zu dürfen. Es gibt dafür zwei Möglichkeiten:
Um diese benötigte Praxiserfahrung in einem Unternehmen sammeln zu können, machen viele die Prüfung zur Immobilienmakler-AssistentIn.
ImmobilienmaklerInnen müssen folgende Kenntnisse nachweisen können:
Auf immobiliencard.at findest du alle ImmobilienmaklerInnen mit Gewerbeberechtigung und alle befugten MitarbeiterInnen. Damit einzelne MitarbeiterInnen eine physische Karte zum Nachweis der Kenntnisse erhalten, müssen sie mindestens zertifizierter Immobilienmakler-Assistent sein. Auf der Immobiliencard stehen:
Qualität und Transparenz sind für ImmobilienmaklerInnen sehr wichtig. Die besonderen Standesregeln für ImmobilienmaklerInnen werden laufend geschärft und erweitert, damit faire Bedingungen am Markt gewährleistet werden können. Sie basieren auf dem Maklergesetz und der Immobilienmaklerverordnung und beinhalten:
MaklerInnen vermitteln in deinem Auftrag ein Geschäft mit einem Dritten.
Das Maklergesetz gilt somit nicht nur für den Beruf der ImmobilienmaklerIn, sondern für alle MaklerInnen (z.B. VersicherungsmaklerInnen). Folgende Punkte werden in diesem Gesetz geregelt:
In der Immobilienmaklerverordnung werden spezifische Regelungen für den Beruf der ImmobilienmaklerInnen behandelt:
ImmobilienmaklerInnen haften im Rahmen der Informations- und Aufklärungspflichten. Dies dient zum Schutz aller Beteiligten und soll mögliche zukünftige Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden. Jedes Immobilienmakler-Unternehmen muss eine Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Die Immobilienmaklerverordnung gibt vor, dass alle ArbeitnehmerInnen bei der Wirtschaftskammer gemeldet werden müssen. Dies ist die Grundlage damit Reklamationen von Mitgliedern rasch nachgegangen werden kann.