Sicherheit

Darauf ist Verlass

ImmobilienmaklerInnen sind gewerblich genau geprüft und zur größten Sorgfalt verpflichtet. Im Gegensatz zum „Privatgeschäft“ kannst du dir bei einer geprüften ImmobilienmaklerIn sicher sein, dass dich keine bösen Überraschungen erwarten. Sieh dir an welche Punkte zu dieser Sicherheitsgarantie beitragen:

Ausbildung

Der Beruf der ImmobilienmaklerInnen ist ein reglementiertes Gewerbe. Demnach muss ein Befähigungsnachweis erbracht werden, um diesen Beruf ausüben zu dürfen. Es gibt dafür zwei Möglichkeiten:

  1. Fachspezifisches Studium + 1 Jahr relevante Praxiserfahrung ohne Befähigungsprüfung
  2. Lehre als Immobilienkaufmann / -frau oder bestandene Matura + 1,5 bis 2 Jahre relevante Praxiserfahrung mit anschließender Befähigungsprüfung

Um diese benötigte Praxiserfahrung in einem Unternehmen sammeln zu können, machen viele die Prüfung zur Immobilienmakler-AssistentIn.

Prüfung

ImmobilienmaklerInnen müssen folgende Kenntnisse nachweisen können:

  • Grundbegriffe des bürgerlichen Rechts, Konsumentenschutz und Handelsrechts
  • Spezialkenntnisse in: Grundbuchrecht, Raumordnung, Grundverkehr, Wohnbauförderung
  • Steuerrechtliche Bestimmungen
  • Bewertung von Immobilien, umfassende Marktkenntnis
  • Vertrautheit mit baurechtlichen Bestimmungen
  • Österreichisches Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
  • Diverse Gesetze, die einen Bezug auf Immobilien haben (UWG, Energieausweis, etc.)
  • Finanzierungsmöglichkeiten und Versicherungen

Immobiliencard

Auf immobiliencard.at findest du alle ImmobilienmaklerInnen mit Gewerbeberechtigung und alle befugten MitarbeiterInnen. Damit einzelne MitarbeiterInnen eine physische Karte zum Nachweis der Kenntnisse erhalten, müssen sie mindestens zertifizierter Immobilienmakler-Assistent sein. Auf der Immobiliencard stehen:

  • Name, Firma, Position
  • Immobilientreuhänder-ID
  • Ausbildung und Fortbildung
  • Wirtschaftskammer
  • Gewerbeschein
  • Haftpflichtversicherung

Besondere Standesregeln

Qualität und Transparenz sind für ImmobilienmaklerInnen sehr wichtig. Die besonderen Standesregeln für ImmobilienmaklerInnen werden laufend geschärft und erweitert, damit faire Bedingungen am Markt gewährleistet werden können. Sie basieren auf dem Maklergesetz und der Immobilienmaklerverordnung und beinhalten:

  • Aus- und Fortbildungsverpflichtung
  • Allgemeine Verhaltensregeln
  • Verhaltensregeln gegenüber AuftraggeberInnen
  • Verhaltensregeln gegenüber BerufskollegInnen
  • Richtlinien für Gemeinschaftsverträge

Maklergesetz

MaklerInnen vermitteln in deinem Auftrag ein Geschäft mit einem Dritten.

Das Maklergesetz gilt somit nicht nur für den Beruf der ImmobilienmaklerIn, sondern für alle MaklerInnen (z.B. VersicherungsmaklerInnen). Folgende Punkte werden in diesem Gesetz geregelt:

  • Rechte und Pflichten
  • Interessenswahrung, Unterstützung
  • Doppelmaklertätigkeit
  • Provisionsanspruch

Immobilienmaklerverordnung (IMV)

In der Immobilienmaklerverordnung werden spezifische Regelungen für den Beruf der ImmobilienmaklerInnen behandelt:

  • Standes- und Ausübungsregeln
  • Inserate
  • Geschäftsbedingungen
  • Höchstbeträge bei Provisionen
  • sonstige Vergütungen
  • etc.

Haftung

ImmobilienmaklerInnen haften im Rahmen der Informations- und Aufklärungspflichten. Dies dient zum Schutz aller Beteiligten und soll mögliche zukünftige Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden. Jedes Immobilienmakler-Unternehmen muss eine Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Meldepflicht

Die Immobilienmaklerverordnung gibt vor, dass alle ArbeitnehmerInnen bei der Wirtschaftskammer gemeldet werden müssen. Dies ist die Grundlage damit Reklamationen von Mitgliedern rasch nachgegangen werden kann.