Mieten

Bei einer Anmietung ist es wichtig mit höchster Verantwortung zu handeln. Es benötigt ein spezielles Immobilien Know-How und es sind die Interessen der jeweiligen Beteiligten entsprechend zur würdigen. Die Dienstleistungen des/der ImmobilienmaklersIn spart Ihnen viel Zeit und Mühe.

Bei einer Anmietung einer Immobilie werden folgende Tätigkeiten für Sie erledigt:

Vermittlungsauftrag abschließen

Bedarf erheben

Übermittlung eines Exposes und aller objektrelevanter Unterlagen

Gespräche mit den Interessent und Qualifizierung der Interessenten

Besichtigung von geeigneten Immobilien

Verhandlungen führen

Erstellung eines Mietanbotes

Vertragsbegleitung

Übergabe des Objektes

Vermittlungsauftrag

Der Mieter verpflichtet sich im Rahmen des Vermittlungsauftrages zur Bezahlung der Provision für den Fall, dass der Mietvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde. Der Anspruch auf eine sonstige Zahlung, insbesondere ein Entgelt für Besichtigungen ist nicht zulässig. Sollten derartige Zahlungen geleistet worden sein, besteht seitens des Kunden ein Rückforderungsanspruch.

Bedarf erheben

Bei den Gesprächen mit den Interessenten ist es wichtig den Bedarf zu erheben. Es ist weiters zweckmäßig bereits im Gespräch zu ermitteln, ob die gegenständliche Immobilie dem Bedarf entspricht. 

Übermittlung eines Exposes und aller objektrelevanter Unterlagen

Aufgrund der Bedarfserhebung wird der ImmobilienmaklerIn ein aussagekräftiges Expose mit den objektrelevanter Unterlagen übermitteln. Für ergänzende Fragen steht der Immobilien-maklerIn gerne zur Verfügung.

Gespräche mit den Interessenten und Qualifizierung der Interessenten

Besichtigung von geeigneten Immobilien

Aufgrund der Bedarfserhebung wird der Immobilienmakler geeignete Immobilien auswählen und diese mit Ihnen besichtigen. Dies spart Ihnen Zeit und Mühe.

Verhandlungen führen

Bei konkretem Interesse wird der ImmobilienmaklerIn die  jeweiligen Verhandlungspunkte besprechen. Im Besonderen stehen der Mietpreis, die Kaution, die Mietdauer, die Übergabe und sonstige Vertragsdetails zur Diskussion.

Erstellung eines Mietanbotes

Sofern die Verhandlungen zu einer Einigung führen, wird der ImmoblienmaklerIn ein spezifisches Mietanbot für die gegenständliche Immobilie erstellen, welches vom Mieter unterfertigt wird. Bei rechtzeitiger Annahme durch den Vermieter/in ist das Mietanbot für beide Parteien verbindlich.

Vertragsbegleitung

Sofern von beiden Parteien das Mietanbot unterfertigt wurde, wird der Immobilienmakler das Mietanbot und die entsprechenden Unterlagen dem Vertragserrichter und Treuhänder übermitteln.

Übergabe des Objektes

Sobald der Mietvertrag allseitig unterfertigt wurde, die Kaution und die erste Miete bezahlt wurde,  wird der ImmobilienmaklerIn der Übergabe des gegenständlichen Objektes koordinieren. Bei der Übergabe wird der ImmobilienmaklerIn ein Protokoll erstellen, eine entsprechende Fotodokumentation machen und das Protokoll und die Fotodokumentation den Beteiligten übermitteln.