Beim Kauf einer Immobilie geht es immer um viel Geld. Daher ist es wichtig mit höchster Verantwortung zu handeln. Es benötigt ein spezielles Immobilien Know-How und es sind die Interessen der jeweiligen Beteiligten entsprechend zur würdigen. Die Dienstleistungen des/der ImmobilienmaklersIn spart Ihnen viel Zeit und Mühe.
Bei einem Kauf einer Immobilie werden folgende unumgängliche Tätigkeiten für Sie erledigt:
Vermittlungsauftrag abschließen
Übermittlung eines Exposes und aller objektrelevanter Unterlagen
Gespräche mit dem/der Interessentin und Qualifizierung der Interessenten
Der Käufer verpflichtet sich im Rahmen des Vermittlungsauftrages zur Bezahlung der Provision für den Fall, dass der Kauf rechtswirksam abgeschlossen wurde. Der Anspruch auf eine sonstige Zahlung, insbesondere ein Entgelt für Besichtigungen ist nicht zulässig. Sollten derartige Zahlungen geleistet worden sein, besteht ein Rückforderungsanspruch seitens des Kunden.
Bei den Gesprächen mit dem InteressentenInnen ist es wichtig den Bedarf zu erheben. Es ist weiters zweckmäßig bereits im Gespräch zu ermitteln, ob die gegenständliche Immobilie dem Bedarf entspricht und ob die Immobilie auch finanzierbar ist. Gerade die verschärften Kreditrichtlinien seit 01.08.2022 machen es erforderlich, bereits vorab die Finanzierbarkeit zu besprechen. Die ImmobilienmaklerInnen unterstützen Sie bei der Finanzierung.
Aufgrund der Bedarfserhebung wird der ImmobilienmaklerIn ein aussagekräftiges Expose mit den objektrelevanter Unterlagen der passenden Immobilien übermitteln. Für ergänzende Fragen steht der ImmobilienmaklerIn gerne zur Verfügung.
Aufgrund der Bedarfserhebung wird der Immobilienmakler geeignete Immobilien auswählen und diese mit Ihnen besichtigen. Dies spart Ihnen Zeit und Mühe.
Bei konkretem Interesse wird der ImmobilienmaklerIn die jeweiligen Verhandlungspunkte besprechen. Im Besonderen stehen der Kaufpreis, die Kaufpreiszahlung, die Treuhandabwicklung, die Übergabe und sonstige Vertragsdetails zur Diskussion.
Sofern die Verhandlungen zu einer Einigung führen, wird der ImmoblienmaklerIn ein spezifisches Kaufanbot für die gegenständliche Immobilie erstellen, welches vom Käufer unterfertigt wird. Bei rechtzeitiger Annahme durch den Verkäufer/in ist das Kaufanbot für beide Parteien verbindlich.
Sofern von beiden Parteien das Kaufanbot unterfertigt wurde, wird der Immobilienmakler das Kaufanbot und die entsprechenden Unterlagen dem Vertragserrichter und Treuhänder übermitteln. Nach der Vertragserstellung wird der ImmobilienmaklerIn die Übereinstimmung mit dem Kaufanbot vor Unterfertigung nochmals prüfen.
Sobald der Kaufvertrag allseitig unterfertigt wurde und die Zahlung des Kaufpreises auf das Treuhandkonto erfolgt ist, wird der ImmobilienmaklerIn der Übergabe des gegenständlichen Objektes koordinieren. Bei der Übergabe wird der ImmobilienmaklerIn ein Protokoll erstellen, eine entsprechende Fotodokumentation machen und das Protokoll und die Fotodokumentation den Beteiligten übermitteln.