Die so zu erbringenden Leistungen sind i diversen Gesetzen, unter anderem im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dem Mietrechtsgesetz (MRG) und im ABGB definiert.
Beispielsweise muss sich die Verwaltung um folgendes kümmern:
Organisation der ordnungsgemäßen Erhaltung und Bewirtschaftung des Objektes;
Das Rechnungswesen betreffend die Liegenschaft;
Die Organisation von Schadensbehebungen und Abwicklungen mit den Versicherern.
Diese Tätigkeiten passieren meist im „Verborgenen“ und werden von den Nutzern und Kunden nicht immer wahrgenommen. Es handelt sich aber, aus Haftungsgründen, um wichtige und unverzichtbare Leistungen. Diese werden zumeist nicht nur „mechanisch“, sondern auch „menschlich“ ausgeführt. Hausverwalter vertreten die Interessen aller Eigentümer und ergreifen nicht einseitig Partei. Vielfach sind Verwalter auch als „Vermittler“ und „Mediatoren“ beschäftigt.