Verwalten von Wohnungseigentumsobjekten

Die so zu erbringenden Leistungen sind i diversen Gesetzen, unter anderem im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dem Mietrechtsgesetz (MRG) und im ABGB definiert.

Beispielsweise muss sich die Verwaltung um folgendes kümmern:

Organisation der ordnungsgemäßen Erhaltung und Bewirtschaftung des Objektes;

Das Rechnungswesen betreffend die Liegenschaft;

Die Organisation von Schadensbehebungen und Abwicklungen mit den Versicherern.

Die Organisation von Eigentümerversammlungen

Allgemeines

Organisation der ordnungsgemäßen Erhaltung und Bewirtschaftung des Objektes;

  • Eine regelmäßige Kontrolle über den Zustand des Hauses;
  • Zu Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen die Einholung von Kostenvoranschlägen.
  • Die Beauftragung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten mit anschließender Rechnungsprüfung;
  • Der Abschluss, die Verlängerung und Kontrolle von Betreuungs-, Wartungs- und Serviceaufträgen.
  • Die Beaufsichtigung eines allfälligen Hausbesorgers;
  • Die technische und wirtschaftliche Betreuung;

Das Rechnungswesen betreffend die Liegenschaft;

  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes, Vorausschau und Einhebung von Akontozahlungen;
  • Die Einhebung einer angemessenen Rücklage;
  • Zahlung von Rechnungen für Müllabfuhr, Wasser, Schädlingsbekämpfung, Versicherung, Reinigung usw.
  • Erstellung fristgerechter Abrechnungen.
  • Die Einrichtung eines straffen Mahnwesens;
  • Die Einbringung von Vorzugspfandrechten zahlungssäumiger Miteigentümer;
  • Die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Liegenschaft;

Die Organisation von Schadensbehebungen und Abwicklungen mit den Versicherern.

  • Überwachung der Angemessenheit des bestehenden Versicherungsschutzes.
  • Regelmäßige und fristgerechte Anweisung der Versicherungsprämien;
  • Die Abwicklung von Versicherungsschäden;
  • Laufende Korrespondenz mit Versicherern und Bausachverständigen im Schadensfall;

Die Organisation von Eigentümerversammlungen

  • Die Vorbereitung auf die Sitzungen hybrid oder analog;
  • Die rechtzeitige und fristgerechte Einberufung von Eigentümerversammlungen;
  • Die Protokollierung derselben;
  • Die Begleitung bei der Fassung von Beschlüssen, sowie die rechtzeitige und formgerechte Bekanntgabe.

Allgemeines

  • Die allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten.
  • Die Aufbewahrung und Evidenthaltung von Liegenschaftsdokumenten und -unterlagen.
  • Die Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr, als Vertreter der Wohngemeinschaft;
  • Die Vertretung und der Schriftverkehr, im Rahmen der ordentlichen Verwaltung, gegenüber Behörden und Gerichten.
  • Die Begleitung und Moderation der gerichtlichen Vertretung der Wohngemeinschaft;
  • Das Vorhalten von Energieausweise und Önorm B1300 Befunde.

Diese Tätigkeiten passieren meist im „Verborgenen“ und werden von den Nutzern und Kunden nicht immer wahrgenommen. Es handelt sich aber,  aus Haftungsgründen, um wichtige und unverzichtbare Leistungen. Diese werden zumeist nicht nur „mechanisch“, sondern auch „menschlich“ ausgeführt. Hausverwalter vertreten die Interessen aller Eigentümer und ergreifen nicht einseitig Partei. Vielfach sind Verwalter auch als „Vermittler“ und „Mediatoren“ beschäftigt.