HausverwalterInnen sind hier der quasi verlängerte Arm des oder der Hauseigentümer. Hier steht die Abwicklung der Agenden mit den Mietern, die Erhaltung und auch die Verbesserung des Gebäudes und der Mietgegenstände im Fokus. Maßgeblich hierfür sind die Bestimmungen des Mietrechtgesetzes (MRG), des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes (HeizKG) und des ABGB. Bei der Tätigkeit mit Mietwohnungen geht es mehr um die Einhebung der Mieten, Betriebskosten und dem Schriftverkehr mit Eigentümern und Mietern.
Beispielsweise muss sich die Verwaltung um folgendes kümmern:
Die Organisation der ordnungsgemäßen Erhaltung und Bewirtschaftung des Objektes
Mit diesem „Full-Time-Job“ entlasten Hausverwalter tausende Zinshaus- oder Mietshauseigentümer. Von der Reinigung bis hin zur Wartung der technischen Geräte ist die Hausverwaltung Ansprechpartner. Viele Eigentümer entscheiden sich deshalb für einen professionellen Immobilienverwalter.