HausverwalterInnen sind für den oder die Eigentümer eines Gebäudes verantwortlich und handeln auch in deren Auftrag. Haus- oder Wohnungseigentümer wollen oder können sich kaum selbst um die vielfältigen Belange einer Hausbewirtschaftung kümmern. Die Verwaltung vertritt die Haus- und Wohnungseigentümer nach außen hin und agiert mit Mietern, Handwerkern, Reinigungspersonal und Behörden. Das setzt natürlich eine gehörige Portion Fach- und Sachkenntnis voraus. Gebäudeverwalter müssen sich daher vor Beginn Ihrer Tätigkeit einer umfassenden Prüfung unterziehen und eine mehrjährige Tätigkeit in der Branche nachweisen. Die Bestellung erfolgt durch eine Vollmacht des Hauseigentümers oder der Wohnungseigentümer, indem sie eine Vollmacht erteilen. Dies geschieht entweder direkt im Kaufvertrag oder durch eine gesonderte Vollmacht.