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Kommentar zum Tiroler Freizeitwohnsitz und Leerstandabgabegesetz – TFLAG | Die Freizeitwohnsitzabgabe

Ohne auf die legistischen Details des Gesetzes eingehen zu wollen, stellt sich doch die Frage nach Anlass, erwünschtem Lenkungseffekt und einzuschätzender Auswirkung des Gesetzes.

Freizeitwohnsitzabgabe:
Bekanntermaßen schwelt die Diskussion um Freizeitwohnsitze, angefacht durch politische Gruppen und meinungsmachende Medien, bereits seit Längerem in Tirol. Neben der bereits bestehenden pauschalierten Aufenthaltsabgabe (Tourismusabgabe) heben Gemeinden nun eine Freizeitwohnsitzabgabe ein, welche mit diesem Gesetzesentwurf offensichtlich „festgezimmert“ werden soll. Dies dabei völlig außer Acht lassend, dass damit der Konflikt – Legale Freizeitwohnsitznutzer gegen vermutete illegale Freizeitnutzung – nicht behoben wird und dieses Thema weiter für Spannungen, Verunsicherung, Denunziantentum und ähnlichem sorgen wird. Die bestehende EU-Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit kann damit nicht eingeschränkt werden, was bewirkt, dass EU Bürger neben Ihrem Aufenthalt (möglicherweise nur über Teile des Jahres) natürlich auch Ihre Freizeit hier verbringen dürfen. Während Personen, welche nach dem TROG über einen Freizeitwohnsitzbescheid verfügen, demgemäß abgabenpflichtig sind, konsumieren vorgenannte EU-Bürger die Freizeitaktivitäten zum Nulltarif. Eine Konfliktsituation mit weiterer Brisanz für die Zukunft ist daher vorprogrammiert.

Richtig ist, dass die Immobilienwirtschaft keineswegs das Sprachrohr von sogenannten „Freizeitwohnsitzler“ darstellt. Wahr ist aber auch, dass Tourismusorte ohne Freizeitwohnsitze exorbitante wirtschaftliche Einbußen im Tourismus, Gastronomie, Handel, Dienstleistung und Handwerk hinnehmen müssten. Diese Dimension scheint der Landesregierung nicht wirklich bewusst zu sein, bzw. wird dies offensichtlich, aufgrund der räumlichen Distanz der Tourismusorte zur Landeshauptstadt hin, in Kauf genommen.

Es ist Beobachtern unverständlich, warum der Gesetzgeber nicht auf eine mögliche „Zweitwohnsitzabgabe“ ausweicht. Damit könnten legale, wie illegale Freizeitwohnsitze abgedeckt und ohne weitere Friktionen Einnahmen für die belasten Gemeinde generiert werden. Zu vermuten ist, dass mit dem Verzicht auf eine Zweitwohnsitzabgabe der Schutz Südtiroler Anleger in Innsbruck einhergeht und man scheut, diese weit gebräuchliche Anlageform zu thematisieren.

Weiters fehlt im  TFLAG ein Bekenntnis zum kommunalen nachhaltigen Wohnungsbau - zum Nutzen der Tirolerinnen und Tiroler. Die durch die Abgabe einzuhebenden Mittel sind nicht zweckgebunden, kommen nicht ausschließlich dem Wohnungsbau, und hier vornehmlich der nachhaltigen Eigentumsbildung, zugute.

m Übrigen erweist sich das sogenannte „Selbstberechnungsmodel“, wie Vertreter von Gemeinden berichten, als nicht valide, da die Betroffenen, über einen einsamen Postwurf hinaus, kaum von den Erfordernissen, Gebaren und Auswirkungen informiert wurden, was zu Unsicherheiten, Informationsdefiziten und damit unvermeidbaren Inanspruchnahmen von Rechtsberatern führte und führt.

KommR Philipp Reisinger, Obmann d. Fachgruppe Immobilientreuhänder, WKO Tirol

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