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Positive Impulse durch das Baukonjunkturpaket

Beim Immobilienerwerb ersparen sich Käuferinnen und Käufer in den nächsten zwei Jahren durch die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr viel Geld.

Am 14. März hat der Finanzausschuss im Parlament den Weg für die Befreiung von Nebengebühren für Immobilienkäufe freigemacht. Immobilienkäuferinnen und Immobilienkäufer werden ab April von der Grundbuchs- und der Pfandrechtseintragungsgebühr befreit, wenn sie eine Immobilie erwerben, die zur Begründung des Hauptwohnsitzes dient und zwar bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro. Für darüberhinausgehende Beträge sind die Nebengebühren bis zu einer Summe von zwei Millionen Euro zu leisten, ab diesem Wert entfällt die Gebührenbefreiung. Insgesamt kann diese Gebührenbefreiung eine Ersparnis von bis zu 11.500 Euro bringen, so die Bundesregierung, die ein deutliches Zeichen für eine Entlastung setzen will. Das gilt für das Einlangen des Eintragungsantrages ab 1. Juli 2024 beim Grundbuchsgericht bis spätestens 30. Juni 2026. Grundvoraussetzung ist, dass die Immobilie entgeltlich erworben wird, also nicht bei Schenkung oder Erbschaft.

Diese Gebührenbefreiuung ist Teil des Bau-, Wohnraum- und Konjunkturpakets, das Ende März im Nationalrat beschlossen wurde. Dieses Paket beinhaltet weitere Maßnahmen, um die Eigentumsquote zu steigern. So können die Bundesländer für die Jahre 2024 und 2025 günstige Wohnbaudarlehen vergeben. Wenn sie von der Refinanzierungs-Maßnahme des Bundes profitieren wollen, dürfen Darlehenszinsen maximal 1,5 Prozent betragen und das Darlehen darf sich höchstens auf 200.000 Euro belaufen.

Zur Mobilisierung der Sanierung kommt ein auf zwei Jahre befristeter Sanierungsbonus von 15 Prozent der Investitionssumme für Vermieterinnen und Vermieter von Wohngebäuden, der für Maßnahmen zur thermisch-energetischen Sanierung oder den Heizungstausch vorgesehen ist. Ergänzend dazu soll es einen verbesserten Handwerkerbonus geben. Das gilt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wohnraumschaffung durch Zu- und Neubauten. So sollen Arbeitsleistungen von Handwerksarbeiten bis zu 10.000 Euro mit einem Fördersatz von 20 Prozent – daher mit einem Höchstsatz von 2000 Euro – gefördert werden.

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